HERZLICH 
WILLKOMMEN

auf der Homepage der Steuerberatungskanzlei von Hans-Joachim Kraft. Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch und wünschen einen angenehmen und informativen Aufenthalt.

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Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in nationalen und internationalen Steuerfragen.

Mit Sitz auf der Siemensstraße in Bocholt stehen wir für Sie mit innovativer Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung gerne zur Seite.

Steuerberatung erfordert Fachwissen und Erfahrung. Wir definieren "Kompetenz in Steuern" daher durch gesetzeskonformes Handeln, ganzheitliche Betreuung, Ideenreichtum, Nachhaltigkeit und kundenorientierte Zusammenarbeit.

Wir kennen die Steuergesetze und die Praxis der Behörden aus langjähriger Erfahrung und auch die Möglichkeiten der Steueroptimierung.

Folgende Leitsätze begleiten unsere Arbeiten

 
  • Wir denken unternehmerisch und zukunftsorientiert.
  • Wir erarbeiten individuelle, praxiserprobte Lösungen.
  • Wir legen Wert auf persönliche Kundenbeziehungen.
  • Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter.

Ansprechpartner

 
Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Hans-Joachim Kraft

Steuerberater

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Sandra Koltermann

Steuerfachangestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Bettina Hörbelt

Steuerfachangestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Eva-Maria Mumbeck

Steuerfachangestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Sonja Schlebes

Steuerfachangestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Silvia Nelskamp

Steuerfachangestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Anna Schmitz

Kaufmännische Angestellte

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Armin Camo

Bachelor of Science (B. Sc.)

Hans-Joachim Kraft - Steuerberater, Bocholt
Miles Knaven

Student Steuerrecht LL.B., Duales Studium

 

Werden Sie ein Teil unseres kompetenten Teams

Zur Unterstützung suchen wir in Voll- oder Teilzeit:

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Finanzbuchhalter (m/w/d)
Lohnbuchhalter (m/w/d)
kaufmännische Angestellte (m/w/d)

  • selbstständige Betreuung von Mandanten
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen
  • Sicherer Umgang mit MS Office
  • gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten
  • attraktive 14 Gehälter
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • angenehme Atmosphäre in einem freundlichen Umfeld

Bei Ihrem Einstieg in unser Team stehen Ihnen erfahrene Kolleginnen und Kollegen zur Seite, um Sie umfassend mit unseren Mandaten vertraut zu machen. So lernen Sie die Steuerberatungskanzlei Kraft und die Arbeitsfelder Schritt für Schritt kennen und können Ihre persönlichen Stärken ausloten.

Bei uns brauchen Sie kein Anschreiben. Nutzen Sie unsere Expressbewerbung, wir möchten Sie gerne persönlich kennenlernen.

Leistungen

Im Auge das Ganze, im Blick das Detail

  • Jahresabschlussplanung, steuerliche Einzelfragen
  • Gründung, Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Steueroptimale Unternehmensstrukturen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorge- und Nachlassplanungen
  • Steuerplanung für Private und Expatriates
  • Steuergutachten und -rulings, Tax Due Dilligence
  • Steuererklärungen und Rechtsmittelverfahren
  • Buchführung und Abschlussberatung
  • Lohnverwaltung
  • Finanzplanung, Budgetierung
  • Business Pläne
  • Beratung bei Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Unterstützung und Stellvertretungen im Rechnungswesen
  • Vertretung vor Behörden
 

Gemeinsam mit Ihnen setzen wir jeden Tag unsere Vorstellung einer mandantenorientierten, unabhängigen Beratung um.

 

Aktuelle Steuer-Schlagzeilen

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz muss bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden

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Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu befinden, ob bei einer unentgeltlichen Teilübertragung einer vermieteten Immobilie die auf den übertragenen Miteigentumsanteil ...


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Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit zwei Schreiben vom 10.3.2025 mitgeteilt, dass der Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden entfällt. Ä...


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